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Mi, 27. Apr. 2022
Rund eineinhalb Jahre nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) rund um das ewige Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen bei falscher oder fehlerhafter Rücktrittsbelehrung passt das Justizministerium das Gesetz an.
In Zukunft soll im Versicherungsvertragsgesetz klargestellt werden, „dass Konsument:innen bei einem Spätrücktritt wegen fehlender oder grob fehlerhafter Belehrung die einbezahlten Prämien zurückerhalten“, hieß es in einer Aussendung des Ministeriums.
Das Thema des ewigen Rücktritts oder Spätrücktritts von Lebensversicherungen, wenn die Belehrung fehlte oder falsch war, hatte die Gerichte lange beschäftigt. Kernfrage war, welchen Betrag die Versicherung in so einem Fall zurückzahlen muss: Prämien – eventuell sogar inklusive Zinsen – oder nur den Rückkaufswert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) traf dazu mehrere verbraucherfreundliche Entscheidungen, und auch der OGH war schon mehrmals mit der Causa befasst.
Der neue Gesetzesentwurf regelt nun, dass Versicherungsnehmern auch dann ein ewiges Rücktrittsrecht zusteht, wenn zwar eine Rücktrittsbelehrung vorlag, diese aber grob mangelhaft war. Weiters besteht in einem solchen Fall Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Prämien und nicht nur des Rückkaufwerts.
Quelle: red, ORF.at/Agenturen, abgerufen am 28.4.2022 unter https://orf.at/stories/3262295/,
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