VARIABLE KREDITE
Hier erfahren Sie das Wesentliche über die Sammelklage Variable Kredite
Häufig gestellte Fragen
LVA24 ist Ihr Partner im Bereich der Prozessfinanzierung von Sammelverfahren.
Was ist Prozessfinanzierung?
Bei der Prozessfinanzierung (auch: Prozesskostenfinanzierung) handelt es sich um eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt im Falle einer positiven internen Vorprüfung die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche auf Basis des Prozessfinanzierungsvertrages. Die LVA24 übernimmt im Falle des Abschlusses eines Prozessfinanzierungsvertrages als Prozessfinanzierer das Prozesskostenrisiko inklusive Anwalts-, Begutachtungs- und Gerichtskosten.
Wer führt die Prozesse?
LVA24 ist ausschließlich als Prozessfinanzierer tätig, führt selbst keine Prozesse und erteilt auch keine Rechtsberatung. Die Anspruchsdurchsetzung erfolgt ausschließlich durch beauftragte Rechtsanwälte.
Muss ich Kosten für ein verlorenes Verfahren tragen?
Entsprechend dem Prozessfinanzierungsvertrag wird das Prozessrisiko vom Prozessfinanzierer im Falle eines verlorenen Verfahrens übernommen. Im Regelfall sind davon Honorarzahlungen an den beauftragten Rechtsanwalt, Kostenzahlungen an die Gegenpartei, Kosten für eingeholte Gutachten sowie allenfalls (vorprozessuale) Barauslagen (Sachverständigen- Zeugengebühren) umfasst.
Warum sammelt die LVA24 Fälle gegen Kreditinstitute ein?
Sowohl das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) als auch das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) sehen strenge Regeln für Kreditinstitute und Kreditvermittler bei der Kreditvergabe vor. Beide Gesetze sollen dem Schutz von Verbrauchern dienen.
Zwar betont der Oberste Gerichtshof (OGH) grundsätzlich die Eigenverantwortung des Kunden bei einer Kreditaufnahme, allerdings treffen die Bank grundsätzlich vorvertragliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten, deren Umfang nach herrschender Auffassung von der Art des jeweiligen Rechtsgeschäfts abhängt; maßgebend ist, ob für die Bank erkennbar ist, dass der Kunde Aufklärung und Beratung braucht (8 Ob 66/12g; RIS-Justiz RS0026135).
Stellt nunmehr ein Gericht fest, dass vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Empfehlungen der FMA betreffend die Kreditvergabe mit variablen Zinsen, Kreditinstitute ihrer Aufklärungspflicht etwa mangels hinreichender Risikoaufklärung auf das erwartbare Risiko von Steigerungen der Leit- und Kreditzinsen, mangels erfolgter Bedarfsanalyse oder fehlender Darstellung vertraglichen Alternativen nicht nachgekommen ist, können sich daraus für den Kunden erhebliche Ansprüche ergeben. Dies bedarf jedoch stets einer Prüfung des Einzelfalles.
Welche Verträge/ Unterlagen aus welchem Zeitraum muss ich bereitstellen?
Von Interesse sind Kreditverträge, die ab Juni 2017 abgeschlossen wurden und die variablen Zinsen enthalten.
Für eine erste Vorprüfung reicht die wahrheitsgemäße Beantwortung eines Fragebogens nach erfolgter Online Anmeldung aus.
In weiterer Folge wird die gesamte Vertragsdokumentation samt allfälligen Schriftverkehr mit dem Kreditinstitut zum Kreditvertrag benötigt.
Wie kann ich mich bei LVA24 melden?
Sie können durch Nutzung der Online Anmeldung mit uns Kontakt aufnehmen. Auf Wunsch können Sie auch einen Termin mit einem unserer Geschäftspartner zwecks Besprechung der generellen Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung vereinbaren.
Kann ich auch mit einem Berater sprechen bzw. mich persönlich informieren lassen?
Wir sind als einziges Unternehmen in Österreich mit über hundert Geschäftspartnern flächendeckend vertreten und können somit sicherstellen, dass wir in Ihrer gewohnten Atmosphäre auf Ihren Wunsch hin, allgemein die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung erörtern.
Habe ich anfangs Kosten zu bezahlen?
Nein, die Anmeldung als Interessent ist unverbindlich und kostenfrei. Übernehmen wir Ihren Fall zur Prozessfinanzierung gelten die gemäß dem abgeschlossenen Prozessfinanzierungsvertrag vereinbarten Bedingungen.
Was bekomme ich im Erfolgsfall ausbezahlt?
Gelangt das Gericht zur Auffassung, dass die erforderlichen Voraussetzungen (Rechtswidrigkeit, Verschulden, Schaden, Kausalität und Rechtswidrigkeitszusammenhang) vorliegen, besteht eine Haftung des Kreditinstituts. Grundsätzlich haftet das Kreditinstitut nicht für das positive Vertragsinteresse, vielmehr ist der Kunde so zu stellen, wie er stünde, wenn die Bank pflichtgemäß gehandelt hätte, ihn also richtig aufgeklärt hätte.
Der konkrete Anspruch ist daher fallspezifisch und durch das vom Gericht konkret festgestellte Ausmaß des Schadens abhängig.
Wie lange wird das Verfahren dauern?
Eine seriöse Antwort ist nicht möglich. Gemeinsam mit beauftragten Rechtsanwälten wird die Entwicklung beobachtet. Die Klärung von Detailfragen in Musterverfahren wird jedenfalls abgewartet. Möglicherweise müssen spezifische Detailfragen durch Höchstgerichte geklärt werden. Realistischerweise ist von mehreren Jahren auszugehen.
Was verstehen Sie unter "Musterklage"?
Unter Musterklage verstehen wir, dass diese Fälle von spezialisierten Anwälten geklagt und ausjudiziert werden!
Was verstehen Sie unter "Sammelklage"?
Auf Basis von Musterklagen werden dann die Fälle, die wir als „Sammelklage“ kategorisiert haben, von spezialisierten Anwälten gesammelt durchgesetzt.
Kann mein Fall auch abgelehnt werden?
Ja, das kann passieren. Ursachen können z.B. eine negative Vorprüfung, die jeweilige Judikaturentwicklung, Anspruchsverjährung, etc. sein.
Welche Fälle können aus zeitlicher Sicht angenommen werden?
Grundsätzlich gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Geschädigte Kenntnis vom Sachverhalt (Ansteigen der variablen Zinsen) hat.
Was bekomme ich im Erfolgsfall?
Wenn wir einen Fall zur Prozessfinanzierung übernehmen, wird ein Prozessfinanzierungsvertrag abgeschlossen. Entsprechend der erfolgten Festlegung im Prozessfinanzierungsvertrag erhalten Sie nach gänzlich erfolgter Abwicklung bis zu 70% des erstrittenen Vermögensvorteils. Sie sehen, Sie können nur gewinnen. Wir, als LVA24 bekommen maximal 30% und tragen das Risiko eines kompletten Prozessverlusts. Insoweit eine Rechtschutzversicherung die vollen Kosten übernimmt, behalten wir uns lediglich 15% ein.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Wir, die LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, stehen Ihnen jederzeit für Fragen via unserer E-Mail Adresse: office@lva24.at oder telefonisch unter Tel.: + 43 (0) 676 9206977 zur Verfügung.
KONTAKT
Haben Sie trotz unserer FAQs offene Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind gerne für Sie da!