HASS IM NETZ – LÖSCHUNG RECHTSWIDRIGER POSTINGS

Hier erfahren Sie die wichtigsten Antworten zu den häufigsten Fragen bezüglich unserer aktuellsten Projekte.

Häufig gestellte Fragen

LVA24 ist Ihr Partner im Bereich der Prozessfinanzierung von Sammelverfahren.

Bei der Prozessfinanzierung (auch: Prozesskostenfinanzierung) handelt es sich um eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt im Falle einer positiven internen Vorprüfung die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche auf Basis des Prozessfinanzierungsvertrages. Die LVA24 übernimmt im Falle des Abschlusses eines Prozessfinanzierungsvertrages als Prozessfinanzierer das Prozesskostenrisiko inklusive Anwalts-, Begutachtungs- und Gerichtskosten.

LVA24 ist ausschließlich als Prozessfinanzierer tätig, führt selbst keine Prozesse und erteilt auch keine Rechtsberatung. Die Anspruchsdurchsetzung erfolgt ausschließlich durch beauftragte Rechtsanwälte.

Entsprechend dem Prozessfinanzierungsvertrag wird das Prozessrisiko im Falle eines verlorenen Verfahrens vom Prozessfinanzierer übernommen. Im Regelfall sind davon Honorarzahlungen an den beauftragten Rechtsanwalt, Kostenzahlungen an die Gegenpartei, Kosten für eingeholte Gutachten sowie allenfalls (vorprozessuale) Barauslagen (Sachverständigen, Zeugengebühren) umfasst.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Im Internet ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. Viele Nutzer glauben sich hinter anonymisierten Namen „verstecken“ zu können. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, u.ä.  ist nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und oftmals geeignet, den wirtschaftlichen Ruf von Personen zu beeinträchtigen. LVA24 ermöglicht es betroffenen Personen weitgehend risikolos gegen diese Praktiken vorzugehen.

Für eine Bearbeitung werden die in der Online Anmeldung vorgegebenen Informationen und Auskünfte benötigt (zur Online Anmeldung). Da die Bearbeitung ausschließlich automationsunterstützt erfolgt, können wir aus Effizienz- und Ressourcengründen nur Anfragen bearbeiten, die uns vollständig und richtig per Online Anmeldung übermittelt werden. Informationen und Unterlagen die uns nicht per Link, sondern z.B. postalisch oder per Email bereitgestellt werden, können von uns nicht bearbeitet werden. Eine gesonderte Information an den Interessenten erfolgt nicht.

Sie können durch Nutzung der zur Online Anmeldung mit uns Kontakt aufnehmen. Auf Wunsch können Sie auch einen Termin mit einem unserer Geschäftspartner zwecks Besprechung der generellen Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung vereinbaren.

Wir sind als einziges Unternehmen in Österreich mit über hundert Geschäftspartnern flächendeckend vertreten und können somit sicherstellen, dass wir in Ihrer gewohnten Atmosphäre auf Ihren Wunsch hin, allgemein die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung erörtern.

Nein, die Anmeldung als Interessent ist unverbindlich und kostenfrei. Übernehmen wir Ihren Fall zur Prozessfinanzierung gelten die gemäß dem abgeschlossenen Prozessfinanzierungsvertrag vereinbarten Bedingungen.

Bei dieser Sammelklage geht es vorrangig um den Versuch Ihren Anspruch auf Löschung eines rechtswidrigen Postings gegenüber dem Diensteanbieter durchzusetzen. Nur dafür übernehmen wir nach erfolgter Vorprüfung eine Prozessfinanzierung. Kommt es im Rahmen dieses Verfahrens zu einer Geldleistung der Gegenseite an den Betroffenen erhält LVA24 40% von der tatsächlich erstrittenen Geldleistung als Erfolgshonorar auf Basis des Prozessfinanzierungsvertrages.

Die Kosten für die Exekution im Ausland werden von uns nicht übernommen. Auch die Prozessfinanzierung zur Durchsetzung möglicher Ansprüche (z.B. Schadenersatz, Unterlassung, Widerruf,) gegen den Verfasser des rechtswidrigen Postings ist nicht Gegenstand dieser Sammelklage. Diese Ansprüche werden von LVA24 bzw. dem einschreitenden Rechtsanwalt nicht finanziert, geprüft bzw. geltend gemacht. Solche (möglichen) Ansprüche müssen vom Kunden gesondert und eigenständig verfolgt werden, andernfalls die Gefahr einer Verjährung (möglicher) Ansprüche besteht.

Eine seriöse Antwort ist nicht möglich. Dies hängt u.a. auch vom Sitz des Diensteanbieters ab. Oftmals müssen Detailfragen in Musterverfahren abgeklärt werden, weshalb beauftragte Rechtsanwälte auch die laufende Entwicklung beobachten.

Unter Musterklage verstehen wir, dass diese Fälle von spezialisierten Anwälten geklagt und ausjudiziert werden!

Auf Basis von Musterklagen werden dann die Fälle, die wir als „Sammelklage“ kategorisiert haben, von spezialisierten Anwälten gesammelt durchgesetzt.

Ja, das kann passieren. Ursachen können z.B. unvollständige Unterlagen, unrichtige Angaben, eine negative Vorprüfung, Anspruchsverjährung, etc. sein.

Grundsätzlich gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Geschädigte Kenntnis vom Sachverhalt hat.

Wenn wir einen Fall zur Prozessfinanzierung übernehmen, wird ein Prozessfinanzierungsvertrag abgeschlossen. Entsprechend der erfolgten Festlegung im Prozessfinanzierungsvertrag tragen wir das gesamte Risiko eines Prozessverlusts. Vom Prozessfinanzierungsvertrag umfasst ist der Versuch der Löschung des rechtswidrigen Postings gegenüber dem Diensteanbieter. Kommt es im Rahmen dieses Verfahrens ausnahmsweise auch zu einer Geldleistung der Gegenseite an den Betroffenen erhält LVA24 40% von der tatsächlich erstrittenen Geldleistung als Erfolgshonorar auf Basis des Prozessfinanzierungsvertrages.

Wir, die LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, stehen Ihnen jederzeit für Fragen via Email: office@lva24.at oder telefonisch unter Tel.: + 43 (0) 676 9206977 zur Verfügung.

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