Anmerkungen zur Bescheidanforderung und Musterbeschwerde

„LVA24 finanziert für ausgewählte Fälle den Individualantrag vor dem Verfassungsgerichtshof, nicht jedoch das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, da hier kein Anwaltszwang besteht!

Unabhängig davon, ob Sie bereits Teil des von uns finanzierten Individualantrages an den Verfassungsgerichtshof sind oder nicht, können Sie sich im Falle einer Zahlungsaufforderung der ORF-Beitrags Service GmbH zur Zahlung der „ORF-Haushaltsangabe“ wirksam nur wehren, wenn Sie sich dazu entscheiden, gegen diese Zahlungsaufforderung aktiv tätig zu werden.“

Nachdem erste Beschwerdeverfahren, die gegen die ORF-Beitragsvorschreibungen angestrengt wurden, vom Bundesverwaltungsgericht zugunsten des ORF entschieden worden sind, haben auch wir mehrere Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht finanziert, um iwF eine inhaltliche Befassung durch den Verfassungsgerichtshof zu erreichen.

Sollte Ihre selbständig eingereichte (Muster-)Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden sein, können Sie uns diese Entscheidung (samt eingereichter Beschwerde) zeitnah nach Erhalt unverbindlich übermitteln.

Wir werden sodann prüfen, ob wir gegebenenfalls auch Ihren Fall zur Prozessfinanzierung für eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof übernehmen.

3 Schritte

Laut der Felfernig Rechtsanwalt GmbH ist folgendes Szenario zu erwarten:

ZAHLUNGSAUFFORDERUNG

Die ORF-Beitrags Service GmbH wird Ihnen eine Zahlungsaufforderung schicken.

Sie haben ab erfolgter Zustellung der Zahlungsaufforderung 14 Tage Zeit einen offiziellen Bescheid anzufordern.

Ein entsprechendes Musterschreiben („Bescheidanforderung“), das uns die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Felfernig Rechtsanwalt GmbH zur Verfügung gestellt hat, können Sie hier abrufen https://www.lva24.com/at/aktuelle-projekte/musterschreiben-bescheidanforderung/  und auch kostenlos verwenden. Hierfür benötigen Sie keinen Rechtsanwalt.

Sollte die ORF-Beitrags Service GmbH keinen Bescheid ausstellen und Ihnen eine Zahlung vorschreiben bzw. einen Rückstandsausweis zustellen, können Sie sich durch Verwendung eines Musterschreibens gegen diese Vorschreibung/Rückstandsausweis  wehren. Das Musterschreiben („Rückstandsausweis/Zahlungserinnerung“) wurde uns von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Felfernig Rechtsanwalt GmbH zur Verfügung gestellt und kann ebenfalls kostenlos verwendet werden. Ein Rechtsanwalt wird hierfür nicht benötigt.

Das Musterschreiben ist hier aufrufbar.

BESCHWERDE

Erhalten Sie in weiterer Folge einen Bescheid, können Sie binnen 4 Wochen ab erfolgter Zustellung beim Bundesverwaltungsgericht dagegen Beschwerde einbringen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Rechtsmittelbelehrung, die in der Regel am Ende des Bescheides abgedruckt wird!
Vor dem Bundesverwaltungsgericht herrscht kein Anwaltszwang.

Die von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Felfernig Rechtsanwalt GmbH verfasste „Musterbeschwerde“ können Sie hier abrufen https://www.lva24.com/at/aktuelle-projekte/musterbeschwerde-an-das-bundesverwaltungsgericht/ und ebenfalls kostenlos verwenden.

Die Musterbeschwerde muss um Ihre individuellen Angaben ergänzt fristgerecht (siehe dazu die Rechtsmittelbelehrung) eingebracht werden. Empfohlen wird die Einbringung per Einschreiben.

Ratsam ist es jedenfalls vor Abgabe der Beschwerde auch den Rat einer rechtskundigen Person einzuholen. Sie können sich aber auch durch einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens vertreten lassen oder wenn Sie dies wünschen direkt mit der Kanzlei Dr. Felfernig Rechtsanwalt GmbH Kontakt aufnehmen (Email.: wien@jurist.co.at) und einen Termin vereinbaren, wenn Sie beabsichtigen, auf eigene Kosten dieses Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einem Anwalt zu führen. Allerdings weisen wir daraufhin, dass die Kosten einer solchen Beratung und Vertretung voraussichtlich ein mehrfaches der ORF-Jahresgebühr überschreiten wird.

GEBÜHR

Durch eine wirksam eingebrachte Beschwerde müssen Sie den ORF-Beitrag zunächst einmal nicht zahlen.

Eine Beschwerde ist jedenfalls mit Gebühren verbunden, wobei aktuell von unter EUR 50,– auszugehen ist.

Laut den von uns finanzierten Musterverfahren hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass es den Antragstellern zumutbar ist, vor einer inhaltlichen Behandlung durch den Verfassungsgerichtshof einen Bescheid der ORF-Beitrags Service GmbH über die Festsetzung der ORF-Beiträge und iwF eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu erwirken. Erst danach kann der Verfassungsgerichtshof mit der behaupteten Verfassungswidrigkeit des ORF-Beitrages inhaltlich befasst werden.

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass erste Beschwerdeverfahren vom Bundesverwaltungsgericht zugunsten des ORF entschieden worden sind.

Den genauen Ablauf eines solchen Verfahrens sowie Informationen zur Übermittlung von Schriftstücken und zur Vergebührung finden sie auf www.bvwg.gv.at (Themenbereiche: Verfahren, Service-Gebühren).

Falls das Bundesverwaltungsgericht Ihre Beschwerde ablehnt, könne Sie weiter beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof klagen. Vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof besteht Anwaltszwang.

Für den Fall, das die von uns aktuell finanzierte unmittelbare Befassung des Verfassungsgerichtshofes aus formalen Gründen (zunächst) nicht erfolgreich ist, beabsichtigen wir einige ausgewählte Fälle neuerlich dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Für diese Fälle übernehmen wir dann – nach zuvor erfolgter Prüfung – die Prozesskosten auf Basis eines gesondert abzuschließenden Prozessfinanzierungsvertrages.

Mustertext Bescheidanforderung

Musterbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht