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Allgemeine Anfragen zwecks
individueller Prozessfinanzierung.
Die LVA24 hat es sich zum Ziel gesetzt, Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Die LVA24 übernimmt auch die Einzelfinanzierung individueller Ansprüche nach gesonderter Prüfung im Rahmen von Gerichtsprozessen. Dies erfolgt auf Basis eines individuell zu vereinbarenden Prozessfinanzierungsvertrages.
3 Schritte
Nur drei Schritte zur Prozessfinanzierung.
FORMULAR AUSFÜLLEN
Füllen Sie das Kontaktformular aus und übermitteln Sie uns kurz und aussagekräftig den Sachverhalt sowie sämtliche vorhandene Unterlagen zum Fall (zB Gutachten, Verträge, diverse Aufzeichnungen, etc.). Dies kann idealerweise auch durch Ihren Rechtsanwalt erfolgen.
PRÜFUNG
Nach erfolgter interner Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob wir diesen Fall auf Basis eines Prozessfinanzierungsvertrages als Prozessfinanzierer übernehmen.
RÜCKMELDUNG
Sie werden über den Prozessfortgang laufend informiert. Im Erfolgsfall wird die Aufteilung des zugesprochenen Geldbetrages durch den einschreitenden Rechtsanwalt zur Aufteilung gebracht.
Die Finanzierung individueller Ansprüche
LVA24 ist Mitglied einer wirtschaftlich erfolgreichen Konzerngruppe und kann als solches unabhängig und wirksam die Finanzierung der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sicherstellen.
Die LVA24 hat es sich zum Ziel gesetzt, Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.
Bei Fällen, mit geringerer Schadenshöhe aber ähnlichem Sachverhalt haben sich Sammelklagen als effektives Mittel zur Durchsetzung von Ansprüchen erwiesen.
LVA24 übernimmt jedoch auch die Einzelfinanzierung individueller Ansprüche nach gesonderter Prüfung im Rahmen von Gerichtsprozessen. Dies erfolgt auf Basis eines individuell zu vereinbarenden Prozessfinanzierungsvertrages.
Langjährige Erfahrung und professionelles Know-How zeichnen den Stil der LVA24 aus. Das Expertennetzwerk der LVA24 umfasst u.a. die Bereiche Recht, Finanzen, Wirtschaft, Bauwesen oder Medizin und schafft damit eine hochwertige Wissensbasis für eine erfolgreiche Abwicklung der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
LVA24 kümmert sich um die administrative Abwicklung mit dem Anwalt Ihres Vertrauens oder Anwälten, die über entsprechende Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet verfügen.
Voraussetzung für eine Einzelfinanzierung ist das Erreichen einer Wertgrenze in Form einer Schadensumme von zumindest EUR 50.000, -. Nach eingehender Prüfung übernimmt die LVA24 als Prozessfinanzierer das gesamte Prozesskostenrisiko inklusive Rechtsanwalts-, Gerichts-, Gutachten- und gegnerischer Kosten.
Hintergrund und Funktionsweise
Für den einzelnen Anspruchsinhaber der über keine Rechtsschutzversicherung oder einen Anspruch auf Verfahrenshilfe verfügt, eröffnet die Möglichkeit der Prozessfinanzierung im „Nachhinein“ oftmals die einzige Möglichkeit vermeintliche Ansprüche wirksam durchzusetzen.
Selbst wenn der Rechtssuchende über finanzielle Mittel verfügt, um einen Prozess selbst zu finanzieren scheuen viele Rechtssuchende das Risiko eines Prozessverlusts.
Der Eindruck, dass man Prozesse lediglich vorzufinanzieren hätte, täuscht, da in Wahrheit der Ausgang eines Verfahrens aufgrund vieler Unwägbarkeiten in der Regel ungewiss ist. Auch erfahrene Experten sind oftmals nur in der Lage eine Risikoeinschätzung vorzunehmen. Das bedeutet aber für jeden Kläger, dass er investierte Prozesskosten dem Risiko des Totalverlustes aussetzt
Die Beiziehung eines Prozessfinanzierers bietet daher mehrere Vorteile: Zunächst wird fallbezogen eine interne Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und Werthaltigkeit des Anspruchs sowie eine Prüfung der Bonität des Gegners vorgenommen. Diese interne Prüfung nimmt LVA24 auf eigene Rechnung vor. Im Falle eines Prozessverlusts entstehen dem Anspruchsberechtigten keine Kosten. Der Anspruchsberechtigte kann den Anwalt seines Vertrauens frei wählen.
LVA24 führt selbst keine Prozesse, und nimmt auch keine umfassende Rechtsberatung vor.
Übernimmt LVA24 die Prozessfinanzierung, besteht eine reine Erfolgsbeteiligung. Diese beträgt je nach Einschätzung der Aussichten, der Bonität des Schuldners sowie der Höhe des Streitwertes zwischen 30% und 50% vom erstrittenen Ertrag. Die Details werden in einem zwischen dem Anspruchsinhaber und LVA24 individuell abzuschließenden Prozessfinanzierungsvertrag vereinbart.
Grundsätzlich werden solche individuellen Prozessfinanzierungen erst ab einem Streitwert von EUR 50.000, – übernommen. In Einzelfällen auch darunter.
Oftmals stellt dieses Modell der Prozessfinanzierung für den Rechtssuchenden die einzige Möglichkeit dar, seine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen
Häufig gestellte Fragen!
Die meist gestellten Fragen zu LVA24 finden Sie kurz und prägnant beantwortet in unseren FAQ’s.
Allgemeines
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