FAQ’s FÜR ENERGIEANBIETER-STROM SAMMELKLAGE
Hier erfahren Sie die wichtigsten Antworten zu den häufigsten Fragen bezüglich unserer aktuellsten Projekte.
Häufig gestellte Fragen
LVA24 ist Ihr Partner im Bereich der Prozessfinanzierung von Sammelverfahren.
Was ist Prozessfinanzierung?
Bei der Prozessfinanzierung (auch: Prozesskostenfinanzierung) handelt es sich um eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt im Falle einer positiven internen Vorprüfung die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche auf Basis des Prozessfinanzierungsvertrages. Die LVA24 übernimmt im Falle des Abschlusses eines Prozessfinanzierungsvertrages als Prozessfinanzierer das Prozesskostenrisiko inklusive Anwalts-, Begutachtungs- und Gerichtskosten.
Wer führt die Prozesse?
LVA24 ist ausschließlich als Prozessfinanzierer tätig, führt selbst keine Prozesse und erteilt auch keine Rechtsberatung. Die Anspruchsdurchsetzung erfolgt ausschließlich durch beauftragte Rechtsanwälte.
Muss ich Kosten für ein verlorenes Verfahren tragen?
Entsprechend dem Prozessfinanzierungsvertrag wird das Prozessrisiko vom Prozessfinanzierer im Falle eines verlorenen Verfahrens übernommen. Im Regelfall sind davon Honorarzahlungen an den beauftragten Rechtsanwalt, Kostenzahlungen an die Gegenpartei, Kosten für eingeholte Gutachten sowie allenfalls (vorprozessuale) Barauslagen (Sachverständigen, Zeugengebühren) umfasst.
Warum sammelt die LVA24 Fälle gegen Energieversorger ein?
Die Großhandelspreise für Strom und Gas sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen, was zu exorbitanten Preissteigerungen beim Kunden führt die durch die tatsächlichen billigeren Produktionskosten oftmals nicht gerechtfertigt sind.
Einzelne Energieanbieter haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Verbrauchern oftmals „Wertsicherungsklauseln“ vorgesehen, die oftmals vorsehen, dass sich der verbrauchsabhängige Strompreis („Arbeitspreis“) nicht nach den billigeren Produktionskosten (z.B. Wasserkraft, etc.), sondern nach anderen Kennzahlen (z. B. Energie Börse EEX in Leipzig) richtet.
Auch wenn es keine klaren Bestimmungen gibt, welche Grundvoraussetzungen eine „Wertsicherungsklausel“ gegenüber Konsumenten in Vertragsformblättern erfüllen muss, gibt es laut Experten gute Argumente dafür, dass eine derartige Preisbildung in AGB gegenüber Verbrauchern nicht zulässig ist.
Welche Verträge/ Unterlagen aus welchem Zeitraum muss ich bereitstellen?
Entscheidend ist, dass es sich um einen aufrechten Vertrag mit dem Stromanbieter handelt.
Seit Ende 2021 ist ein globaler massiver Anstieg der Energiegroßhandelspreise zu verzeichnen. Neuesten Analysen zufolge ist für August 2022 eine Steigerung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) um 12,8% gegenüber dem Vormonat zu erwarten. Im Vergleich zu August 2021 ist der ÖSPI um 247% angestiegen. In einem ersten Schritt benötigen wir daher lediglich die bezahlte Jahresabrechnung oder die letzte bezahlte Stromrechnung (je zeitlich später desto besser!).
Wie kann ich mich bei LVA24 melden?
Sie können durch Nutzung der Online Anmeldung mit uns Kontakt aufnehmen. Auf Wunsch können Sie auch einen Termin mit einem unserer Geschäftspartner zwecks Besprechung der generellen Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung vereinbaren.
Kann ich auch mit einem Berater sprechen bzw. mich persönlich informieren lassen?
Wir sind als einziges Unternehmen in Österreich mit über hundert Geschäftspartnern flächendeckend vertreten und können somit sicherstellen, dass wir in Ihrer gewohnten Atmosphäre auf Ihren Wunsch hin, allgemein die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung erörtern.
Habe ich anfangs Kosten zu bezahlen?
Nein, die Anmeldung als Interessent ist unverbindlich und kostenfrei. Übernehmen wir Ihren Fall zur Prozessfinanzierung gelten die gemäß dem abgeschlossenen Prozessfinanzierungsvertrag vereinbarten Bedingungen.
Was bekomme ich im Erfolgsfall ausbezahlt?
Gelangt das Gericht zur Auffassung, dass die vom Energieanbieter verwendete AGB-Klausel für den Konsumenten gröblich benachteiligend und damit unwirksam ist, ist der Energieanbieter um den überhöht bezahlten Arbeitspreis ungerechtfertigt bereichert. Dieser überhöhte Teil des Arbeitspreises kann vom Energieanbieter zurückgefordert werden.
Die konkrete Summe ist jeweils fallspezifisch und durch das vom Gericht konkret festgestellte Ausmaß der Überzahlung abhängig.
Wie lange wird das Verfahren dauern?
Eine seriöse Antwort ist nicht möglich. Gemeinsam mit beauftragten Rechtsanwälten wird die Entwicklung beobachtet. Die Klärung von Detailfragen in Musterverfahren wird jedenfalls abgewartet. Möglicherweise müssen spezifische Detailfragen durch Höchstgerichte geklärt werden. Realistischerweise ist von mehreren Jahren auszugehen.
Was verstehen Sie unter "Musterklage"?
Unter Musterklage verstehen wir, dass diese Fälle von spezialisierten Anwälten geklagt und ausjudiziert werden!
Was verstehen Sie unter "Sammelklage"?
Auf Basis von Musterklagen werden dann die Fälle, die wir als „Sammelklage“ kategorisiert haben, von spezialisierten Anwälten gesammelt durchgesetzt.
Kann mein Fall auch abgelehnt werden?
Ja, das kann passieren. Ursachen können z.B. eine negative Vorprüfung, die jeweilige Judikaturentwicklung, Anspruchsverjährung, etc. sein.
Welche Fälle können aus zeitlicher Sicht angenommen werden?
Grundsätzlich gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Geschädigte Kenntnis vom Sachverhalt hat.
Was bekomme ich im Erfolgsfall ausbezahlt?
Wenn wir einen Fall zur Prozessfinanzierung übernehmen, wird ein Prozessfinanzierungsvertrag abgeschlossen. Entsprechend der erfolgten Festlegung im Prozessfinanzierungsvertrag bekommen Sie nach gänzlich erfolgter Abwicklung bis zu 85% des erstrittenen Vermögensvorteils ausbezahlt. Sie sehen, Sie können nur gewinnen. Wir, als LVA24 bekommen maximal 15% und tragen das Risiko eines kompletten Prozessverlusts.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Wir, die LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, stehen Ihnen jederzeit für Fragen via unserer Email Adresse: office@lva24.at oder telefonisch unter Tel.: + 43 (0) 676 9206977 zur Verfügung.
KONTAKT
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Dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind gerne für Sie da!